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Freiwillige Feuerwehr Kärnten

 

Brandkatastrophen und Schadensfeuer zerstörten schon einst oftmals ganze Städte oder Märkte. Den Bewohnern half meist nur die eilige Flucht. Es ist daher verständlich, dass man schon in der damaligen Zeit nach Lösungen suchte. Um derartigen Katastrophen vorzubeugen, wurde in der Folge eine verbindliche Löschordnung aufgestellt. Diese regelte die Aufgaben und die Einteilung im Brandeinsatz. Die erste Löschordnung in Klagenfurt stammt aus dem Jahr 1546.In weiterer Folge entwickelte sich daraus die erste Freiwillige Feuerwehr Kärntens. Der damals 26-jährige Ferdinand Jergitsch gründete 1864 die erste Freiwillige Feuerwehr Klagenfurt im Sinne unserer Zeit und wurde am 14. Juni 1864 von seinen Kameraden zum Hauptmann gewählt.

Dieses Klagenfurter Geschehen sprach sich rasch herum und es wurden weitere freiwillige Feuerwehren gegründet. Ferdinand Jergitsch erkannte die Notwendigkeit der Gründung eines Verbandes, dem die freiwilligen Feuerwehren angehören. Am 13. Juni 1869 fanden im Wappensaal des Landhauses die Verhandlungen über die Gründung eines Verbandes der freiwilligen Feuerwehren von Kärnten statt. Nach lebhafter Debatte wurde an diesem Tag der Verband durch den Zusammenschluss von 11 Feuerwehren gegründet, dessen Zweck die Hebung des Löschwesens in Kärnten und die gegenseitige Unterstützung bei größeren Gefahren war. Den Vorsitz übernahm Ferdinand Jergitsch.  Um die gesteckten Ziele zu erreichen, hielt man Feuerwehrtage ab.  Die Geschäfte des Verbandes führte ein, aus fünf Mitgliedern bestehender Ausschuss, dessen Hauptaufgabe die Einhaltung der  Statuten war.  Unter anderem musste dieser Ausschuss auch eine Statistik der Feuerwehren des Verbandes erstellen.

Schon bei der Gründung des Landesfeuerwehrverbandes im Jahr 1869 hat man die Gründung eines Unterstützungsfonds für im Dienst verunglückte Feuerwehrmänner und deren Hinterbliebenen vorgesehen und die Feuerwehren zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet. Durch die politischen Geschehnisse von 1934 – 1939 wurden Einheitssatzungen für die freiwilligen Feuerwehren Kärntens geschaffen, die auch im heutigen Feuerwehrgesetz noch sinngemäß enthalten sind.

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