Freiwillige Feuerwehr
In ganz Österreich sind über 300.000 Männer und Frauen Mitglieder in einer Freiwilligen Feuerwehr eingeschrieben. Gemeinden, die aus mehreren Orten bestehen, verfügen meist nicht nur über eine Feuerwehr, sondern auch in den vielen Katastralgemeinden oder Orten existieren Feuerwehren. Meistens sind diese Feuerwehren eigenständig, nur in wenigen Fällen sind in räumlich getrennte Feuerwehrhäusern sogenannte Abgesetzte Züge, die organisatorisch in einer Hauptfeuerwehr integriert sind. Somit ist dieser Typ von Feuerwehr, bei dem alle Mitglieder freiwillig und damit unentgeltlich mitarbeiten, eine der tragenden Säulen des österreichischen Feuerwehrwesens.
Die Gründung von Freiwilligen Feuerwehren geht in Österreich auf die 1850er Jahre zurück. Als erste Freiwillige Feuerwehr in der gesamten damaligen Monarchie gilt die im Jahr 1851 vom pensionierten Offizier Ferdinand Leitenberger im böhmischen Reichstadt gegründete Freiwillige Bürgerwehr. 1853 wurde in Graz die erste städtische Feuerwehr gegründet. Anfangs nahmen sich insbesondere Turnvereine des Feuerwehrwesens an. Die Turner wurden für die Brandbekämpfung ausgerüstet und ausgebildet. Als die Umgestaltung der alten Feuerlöscheinrichtungen in echte Feuerwehren stattfand, konnten die meisten Turnvereine dies nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Feuerwehr ging so oft in die Gemeinde über, oder wurde von Privaten finanziert und wurde freiwillig. Der Gedanke der Freiwilligkeit setzte sich immer mehr durch. 1900 zählte man am Gebiet des heutigen Österreichs bereits 2.677 Freiwillige Feuerwehren. Im Jahr 2009 zählte man österreichweit 4.528 freiwillige Feuerwehren. Das bedeutet dass durchschnittlich fast zwei Feuerwehren pro Gemeinden bestehen.
Prinzipiell kann jeder, der willens ist in die Feuerwehr aufgenommen werden. Da die Feuerwehr auf Grund von Landesgesetzen organisiert ist, sind auch Bundesländerabhängig manchmal auch andere Kriterien maßgebend. So ist eine Mitgliedschaft in Kärnten und der Steiermark gesetzlich nur EU-Bürgern möglich, auch wenn diese Bedingung nicht immer wirklich durchgezogen wird. Im Zuge von verschiedenen Integrationsdiskussionen sollen aber diese Verbote auch in diesen Bundesländern fallen.